Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schweizer Ski- und Snowboardschule Melchsee-Frutt

Vielen Dank für Ihr Vertrauen und die Buchung unserer Aktivitäten. Wir bitten Sie, geschätzter Gast, die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen:

1. Anmeldung/Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen dem Gast und der Schweizer Ski- und Snowboardschule Melchsee-Frutt kommt mit der auf die schriftliche, mündliche, persönliche oder online erfolgte Anmeldung folgende Auftrags- und Anmeldebestätigung durch die Schweizer Ski- und Snowboardschule Melchsee-Frutt zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag (einschliesslich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) für den Gast und die Schweizer Ski- und Snowboardschule Melchsee-Frutt wirksam. Mit der Anmeldung anerkennt der Gast die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als integrierenden Bestandteil seines Vertrags mit der Schweizer Ski- und Snowboardschule Melchsee-Frutt. Meldet die buchende Person weitere Gäste an, so gilt der abgeschlossene Vertrag auch für die weiteren Gäste; die buchende Person steht für die Vertragspflichten der weiteren Gäste wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein.

Auch allen Lieferungen und Leistungen der Schweizer Ski- und Snowboardschule Melchsee-Frutt aufgrund von Onlinebestellungen über das Internet oder anderer Onlinedienste liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.

2. Vertragsgegenstand 

Die Schweizer Ski- und Snowboardschule Melchsee-Frutt verpflichtet sich – sofern ausserordentliche Ereignisse (u.a. Sturm und witterungsbedingte Einstellung des Bahn-, Transport- und Liftbetriebs) dies nicht verunmöglichen –, für die durch den Gast gebuchte Aktivität die Leistungen gemäss der Leistungsbeschreibung des entsprechenden Angebots sowie den Angaben in der Auftrags- und Anmeldebestätigung zu erbringen.

Sonderwünsche können nur gestützt auf eine schriftliche Absprache mit der Schweizer Ski- und Snowboardschule Melchsee-Frutt berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten sind durch den Gast zu tragen.

3. Preise

Die Preise für die Aktivitäten ersehen Sie aus der aktuellen Preisliste. Die Preise verstehen sich, wenn im Angebot nichts anderes vermerkt ist, pro Person, netto und in Schweizer Franken. Preisänderungen sind vorbehalten. Unter Vorbehalt abweichender Bestimmungen sind die Kosten der Anreise sowie Ausrüstung, Proviant, Getränke und Liftpass im Preis nicht inbegriffen.

4. Zahlungsbedingungen

Unter Vorbehalt abweichender Bestimmungen im Vertrag ist der gesamte Rechnungsbetrag bei der Buchung der Aktivität zu begleichen.

Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt die Schweizer Ski- und Snowboardschule Melchsee-Frutt, ihre Leistungen zu verweigern, den Vertrag aufzulösen und die Annullierungskosten gemäss Ziffer 5 einzuverlangen.

5. Annulation oder Auftragsänderung durch den Gast

Aktivitäten finden bei jedem Wetter statt, ausser bei witterungsbedingter Einstellung des Betriebs der Bergbahnen.

Ein Rücktritt vom Vertrag (Annullation) sowie die Umbuchung oder Änderung der gebuchten Aktivität hat bis 7 Tage vor Aktivitätsbeginn zu erfolgen. Massgebend für die Höhe der Annullationskosten ist das Datum des Eintreffens der Erklärung des Gastes bei der Schweizer Ski- und Snowboardschule Melchsee-Frutt. Erfolgt die Annulation bis 7 Tage vor der Aktivität, so verrechnet die Ski- und Snowboardschule eine Umtriebsentschädigung in der Höhe von 20% der bezahlten Leistungen. Bei späterer Annullierung wird die Aktivität zu 100% verrechnet und es besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung.

Annullationen müssen entweder persönlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail über das Büro der Schweizer Ski- und Snowboardschule Melchsee-Frutt erfolgen.

Kann der Gast zufolge verspäteten Erscheinens nicht mehr an einer Aktivität teilnehmen oder muss letztere aus diesem Grund abgesagt werden, so werden dem Gast 100% des gebuchten Gesamtpreises in Rechnung gestellt. Darüber hinausgehende Mehrkosten, welche der Schweizer Ski- und Snowboardschule Melchsee-Frutt zufolge der durch den Gast verursachten Verschiebung oder Verspätung entstehen, werden dem Gast ebenfalls in Rechnung gestellt.

Tritt der Gast eine Aktivität nicht an, erfolgt keine Rückerstattung der Kosten. Werden Kurskarten nicht verwendet, so werden diese weder zurückgenommen noch können sie umgetauscht werden. Tritt der Gast eine Aktivität erst nach deren Beginn an bzw. verlässt er diese vor ihrem Ende oder bricht er sie vorzeitig ab, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten. Allfällige dadurch verursachte Zusatzkosten trägt der Gast.

Erleidet der Gast einen Unfall oder wird er krank, erstattet ihm die Schweizer Ski- und Snowboardschule Melchsee-Frutt die Kosten für die gebuchte, jedoch nicht bezogene Aktivität gegen Vorlage eines Arztzeugnisses zurück.

6. Annulation oder Auftragsänderung durch die Schweizer Ski- und Snowboardschule Melchsee-Frutt 

Bei Aktivitäten mit einer Mindestteilnehmerzahl kann die Schweizer Ski- und Snowboardschule Melchsee-Frutt die Aktivität bis um 17 Uhr am Tag vor deren Durchführung entschädigungslos absagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Wird die Mindestbeteiligung im Gruppenunterricht nicht erreicht, behält sich die Schweizer Ski- und Snowboardschule Melchsee-Frutt vor, Gruppen zusammenzulegen oder die Unterrichtszeit zu kürzen.

Eine Aktivität kann von der Schweizer Ski- und Snowboardschule Melchsee-Frutt abgesagt oder abgebrochen werden, wenn Gäste durch ihre Handlungen oder Unterlassungen berechtigten Anlass dazu geben oder die Sicherheit bei der Aktivität, des Unterrichts nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall sind die Annullationsbestimmungen gemäss Ziffer 5 anwendbar.

Die Schweizer Ski- und Snowboardschule Melchsee-Frutt behält sich das Recht vor, nach Vertragsabschluss und auch während der Aktivität das Programm oder einzelne Leistungen abzuändern, abzusagen oder abzubrechen, wenn Natur- und/- oder Wetterverhältnisse oder sonstige unvorhergesehene Umstände (z.B. höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Sicherheits- oder andere Risiken) dies erfordern. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten für die Aktivität entsteht dadurch nicht.

7. Teilnahmebedingungen

Eine gute Gesundheit ist bei allen Aktivitäten Voraussetzung für die Teilnahme. Der Gast verpflichtet sich, die Schweizer Ski- und Snowboardschule Melchsee-Frutt vorgängig schriftlich oder per E-Mail über allfällige gesundheitliche Probleme oder eine Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an einer Aktivität unter Einfluss von Medikamenten, Drogen, Alkohol, Psychopharmaka oder dergleichen ist nicht erlaubt. Der Gast ist verpflichtet, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und den Weisungen der Schweizer Ski- und Snowboardschule Melchsee-Frutt und deren Aktivitätsleiter Folge zu leisten. Werden diese Teilnahmebedingungen von einem Gast nicht oder nicht mehr erfüllt oder befolgt, so kann die Schweizer Ski- und Snowboardschule Melchsee-Frutt bzw. der zuständige Aktivitätsleiter den Gast von der Aktivität ausschliessen.

Bei Ausschluss vor Beginn der Aktivität gelten die Annullationsbestimmungen gemäss Ziffer 5. Erfolgt der Ausschluss nach Beginn der Aktivität, hat der Gast keinen Anspruch auf Rückerstattung.
Kinder ab sechs Jahren und Erwachsene müssen im Besitz eines gültigen Liftpasses sein (nicht im Unterrichtspreis inbegriffen).

Die Einteilung der Gäste in Gruppen erfolgt durch die Schweizer Ski- und Snowboardschule Melchsee-Frutt bzw. deren Aktivitätsleiter nach den Richtlinien von Swiss Snowsports. Nach Möglichkeit wird dabei den Wünschen der Gäste Rechnung getragen.

Ein Wunsch des Gastes nach der Zuteilung eines bestimmten Aktivitätsleiters nimmt die Schweizer Ski- und Snowboardschule Melchsee-Frutt gerne entgegen, jedoch kann die Zuteilung nicht garantiert werden. Wechsel in der Zuteilung von Aktivitätsleitern liegen im Ermessen der Schweizer Ski- und Snowboardschule Melchsee-Frutt und können jederzeit erfolgen.

8. Versicherung

Der Gast ist durch die Schweizer Ski- und Snowboardschule Melchsee-Frutt nicht versichert. Er hat selbständig eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung (einschliesslich Sportunfälle und Bergungskosten) abzuschliessen. Eine Annullationskostenversicherung ist empfehlenswert.

9. Beanstandungen und Schaden

Sämtliche Beanstandungen oder allfällig erlittener Schaden sind dem Aktivitätsleiter unverzüglich an Ort und Stelle schriftlich mitzuteilen. Der Aktivitätsleiter hat die Entgegennahme der Mängel- oder Schadensliste schriftlich zu bestätigen. Der Aktivitätsleiter ist jedoch nicht befugt, im Namen der Schweizer Ski- und Snowboardschule Melchsee-Frutt, Forderungen anzuerkennen. Er wird aber bemüht sein, im Rahmen des Programms und seiner Möglichkeiten Abhilfe zu schaffen. Allfällige Schadenersatzansprüche sind innerhalb einer Frist von einer Woche nach Beendigung der Aktivität schriftlich, mittels eingeschriebenen Briefs bei der Schweizer Ski- und Snowboardschule Melchsee-Frutt geltend zu machen. Die Bestätigung des Aktivitätsleiters sowie allfällige Beweismittel sind diesem Brief beizulegen. Bei verspäteter Einreichung von allfälligen Schadenersatzansprüchen oder bei unterlassener oder zu später Beanstandung während der Aktivität geht die Ski- und Snowboardschule Melchsee-Frutt davon aus, dass der Gast unwiderruflicher auf sämtliche Ansprüche verzichtet.

10. Haftung

Die Teilnahme an den Aktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr. Die Schweizer Ski- und Snowboardschule Melchsee-Frutt haftet im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen für allfälligen Schaden.

Die Schweizer Ski- und Snowboardschule Melchsee-Frutt haftet nicht für den Schaden, der lediglich auf ein leichtes Verschulden der Schweizer Ski- und Snowboardschule Melchsee-Frutt zurückzuführen ist.

Sollte eine Haftung für leichtes Verschulden dennoch bejaht werden, so ist die Haftung für Vermögens- und Sachschaden in jedem Fall auf den Vertragspreis begrenzt und gilt nur für unmittelbaren Schaden.

Die Schweizer Ski- und Snowboardschule Melchsee-Frutt kann bei verschuldetem Ausfall einer vereinbarten Leistung innert angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesen Fällen sind sämtliche weiteren Ersatzansprüche ausgeschlossen.

Für Schaden aus Handlungen des Aktivitätsleiters haftet die Schweizer Ski- und Snowboardschule Melchsee-Frutt nur, wenn dieser in Verrichtung seiner Aktivitätsleitertätigkeit handelt und der Schaden durch absichtliches oder grobfahrlässiges Handeln entstand.

Überträgt die Schweizer Ski- und Snowboardschule Melchsee-Frutt die Ausführung der Aktivität berechtigterweise auf einen Dritten, so haftet die Schweizer Ski- und Snowboardschule Melchsee-Frutt nur für gehörige Sorgfalt bei der Wahl und Instruktion des Dritten.

Werden die Weisungen der Schweizer Ski- und Snowboardschule Melchsee-Frutt oder ihrer Aktivitätsleiter nicht befolgt, entfällt jegliche Haftung seitens der Schweizer Ski- und Snowboardschule Melchsee-Frutt.

11. Vermittlung von Partner Aktivitäten

Vermittelt die Schweizer Ski- und Snowboardschule Melchsee-Frutt Produkte und/oder Leistungen anderer Anbieter (wie z.B. Bergführerschulen, Fischerei Verein Melchsee-Frutt, Outdoor Firmen) so wird der Vertrag mit den anderen Anbietern abgeschlossen bzw. gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen. Die Schweizer Ski- und Snowboardschule Melchsee-Frutt übernimmt keine Haftung für Vertragserfüllung, Unfälle, höhere Gewalt, Verspätungen, Programmänderungen, Verluste und/oder andere Unregelmässigkeiten bzw. Schäden, welche aus dem Vertragsverhältnis mit den anderen Anbietern entstehen.

12. Anwendbares Recht

Alle Rechtsbeziehungen des Gastes mit der Schweizer Ski- und Snowboardschule Melchsee-Frutt unterstehen dem schweizerischen Recht. Es gelten die einschlägigen Gesetzesbestimmungen.

13. Bezahlung

Kreditkartenzahlungen zugunsten der Skischule werden von der TREKKSOFT AG, Hauptstrasse 15, 3800 Matten, Schweiz ("TREKKSOFT"), eingezogen. TREKKSOFT wird als TREKKSOFT TOUR BOOKING auf Ihrer Kreditkartenabrechnung erscheinen. Die Domain, in der Sie Ihre Zahlung eingeben und bearbeiten, ist Eigentum von TREKKSOFT und wird von TREKKSOFT betrieben. Bitte senden Sie eine E-Mail an support@payyo.ch für alle Anfragen zu Ihren Kreditkartenzahlungen und Rückbuchungen.
 

14. Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Kerns.
 
Kerns im Kanton Obwalden, Januar 2018